Pharmazeutische Dienstleistungen

Unser neuer Service für Sie:

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke.

Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Wir beraten Sie gern zu allen Leistungen, die wir Ihnen anbieten.
Sprechen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren!

Überblick

Bluthochdruck

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.

Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, können wir Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Richtig Inhalieren

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in Ihrer PLUSPUNKT APOTHEKE in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren.

Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Polymedikation

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung.
Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Orale Krebstherapie

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Innerhalb der ersten sechs Monate einer neuen, ambulant durchgeführten, erstmaligen oder zusätzlichen oralen Antitumortherapie haben Sie Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Organtransplantation

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung haben Patientinnen und Patienten mit verordneten Immunsuppressiva im ersten Halbjahr nach einer Organtransplantation und bei der Verordnung eines neuen Immunsuppressivums. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse
bzw. Ihre private Krankenversicherung.